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Vertragsverletzung-> Leistungsstörung, positive Forderungsverletzung
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VertragsverletzungDas deutsche BGB in der Fassung von 1900 kannte noch keinen einheitlichen Anspruch wegen Vertragsverletzung. Vielmehr wurden drei Typen unterschieden: Unmöglichkeit, Verzug und positive Forderungsverl [..]
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