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VertragsabrechnungPreis je Einheit der elektrischen Arbeit, z.B. Pf/kWh.
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VertragsabrechnungTatsächlicher Abrechnungszeitraum, in dem die Abrechnung durchgeführt wird. Dieser Zeitraum kann durch eine verzögerte Ablesung von der Abrechnungsperiode abweichen.
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VertragsabrechnungVerfahren, bei dem ein Beleg nach nicht bestandener Prüfung in der Abrechnung bzw. Fakturierung in eine Ausnahmeliste gestellt wird. Der Sachbearbeiter muss jeden ausgesteuerten Beleg überprüfen und ggf. freigeben.
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VertragsabrechnungOberbegriff für eine Menge von auszuführenden Prüfungen zur Aussteuerung von Rechnungen.
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VertragsabrechnungFaktor mit dem der Verbrauch eines exisiterenden Zählwerks auf simulierte Zählwerke aufgeteilt wird. Er wird innerhalb einer Simulation verwendet, wenn z.B. auf Grund eines bestimmten Tariftyps zusätzliche Zählwerke erforderlich sind.
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VertragsabrechnungDatensatz, der alle Daten enthält, die für eine Mitteilung an die Kommune notwendig sind.
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VertragsabrechnungVorgang, der Rechnungsbelege nach ihrem Verwendungszweck klassifiziert.
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VertragsabrechnungStruktur, die festlegt, in welcher Reihenfolge die Variantenprogramme der abzurechnenden Tarife aufgeführt sein müssen.
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VertragsabrechnungGeplanter Abrechnungszeitraum, in dem die Abrechnung durchgeführt wird. Die Terminsteuerung gibt den Zeitraum für die Abrechnungsperiode vor.
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VertragsabrechnungKlassifizierung von Verträgen innerhalb einer Sparte, z.B. Tarifvertrag, Sondervertrag.
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VertragsabrechnungDatensatz, der bei der abrechnungsrelevanten Ableseauftragserstellung je Vertrag erstellt wird.
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VertragsabrechnungAbrechnungsverfahren, bei dem ein Versorgungsunternehmen Leistungen eines Dritten gemeinsam mit den eigenen Leistungen in Rechnung stellt.
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VertragsabrechnungFunktion, mit der die Versorgungs- und Dienstleistungen eines Versorgungsunternehmens abgerechnet werden.
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VertragsabrechnungAufteilung eines Abrechnungszeitraums aufgrund von Datenänderungen.
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VertragsabrechnungRegional unterschiedlicher Zuschlag auf den Nettobetrag einer Rechnung, z.B. Ausgleichsabgabe oder Bigge-Beitrag.
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