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VersicherungsperiodeDer Zeitraum, für den eine Prämie berechnet wird - in der Regel ein Jahr - wird als Versicherungsperiode bezeichnet. Dies gilt auch, wenn die Prämie nicht jährlich, sondern monatlich oder halbjährlich vom Versicherungsnehmer bezahlt wird. Versicherungsvertrag
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VersicherungsperiodeDie Zeitspanne, nach welcher die Versicherungsprämie berechnet wird. Sie beträgt im Zweifel ein Jahr (VVG 19).
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Versicherungsperiodeist der Zeitabschnitt, für den die Zahlung des Beitrags vereinbart ist. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag beträgt die Versicherungsperiode ein Jahr.
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