Bedeutung Verschaffung der Verfügungsmacht
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Verschaffung der Verfügungsmacht


Die Verfügungsmacht über einen Gegenstand wird durch einen Unternehmer oder eine dritte Person im Auftrag des Unternehmers an den Abnehmer oder einen Dritten im Auftrag des Abnehmers verschafft. Dabei [..]
Quelle: steuerlexikon-online.de




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