1 |
TerritorialstaatT. bezeichnet einen (Flächen-)Staat, bei dem sich der Herrschaftsanspruch der Regierenden (früher des Landesherrn) über ein bestimmtes (Hoheits-)Gebiet und die dort lebende Bevölkerung erstreckt. Ggt. [..]
|
2 |
Territorialstaat(in der Zeit des Feudalismus) der kaiserlichen Zentralgewalt nicht unterworfener Staat (Fürstentum)
|
3 |
TerritorialstaatUnter einem Territorialstaat versteht man seit dem hohen Mittelalter einen Staat, in dem sich der Herrschaftsanspruch des Regierenden, dem Territorialfürsten, über ein gewisses Territorium und dessen [..]
|
4 |
Territorialstaatist der auf ein festes Gebiet (Territorium) bezogene -> Staat. Der T. ist ein Gegensatz zum Personenverbandsstaat. Er setzt sich seit dem 12. Jh. durch (privilegium minus, Reichstag von -> Gelnhausen [..]
|
<< Staatsversagen | Wahlkreis >> |