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Stapelrechtist seit dem Hochmittelalter das Recht eines Ortes, von Kaufleuten zu verlangen, ihre Waren am Ort zum Verkauf aufzustellen.
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Stapelrecht(im Mittelalter manchen Städten vom Landesherrn gewährtes) Recht, durchreisende Kaufleute zu zwingen, ihre Waren der Stadt eine Zeit lang zum Verkauf anzubieten
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StapelrechtDas Stapelrecht oder auch Niederlagsrecht (lat. Ius emporii, eigentlich „Marktrecht“ im Sinne von „Verkaufsrecht“) war im Mittelalter das Recht einer Stadt, von durchziehenden Kaufleuten zu verlangen, [..]
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Stapelrecht(im Mittelalter manchen Städten vom Landesherrn gewährtes) Recht, durchreisende Kaufleute zu zwingen, ihre Waren der Stadt eine Zeit lang zum Verkauf anzubieten
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