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StaatskircheS. bezeichnet eine innerhalb eines Staates als einzige anerkannte oder dominierende Religionsgemeinschaft, z. B. in GB die Church of England.
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Staatskircheist die in einem Staat allein anerkannte Kirche (z. B. Rom in der Spätantike, evangelische Länder des Heiligen Römischen Reiches [deutscher Nation], Großbritannien, Schweden, Spanien).
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StaatskircheStaatskirche, Verbindung von Staat und Kirche, den "societates perfectae", unter staatlicher Leitung mit einer bevorrechteten Kirche. Der Augsburger Religionsfriede 1555 brachte die [..]
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StaatskircheMit dem Begriff Staatskirche werden Kirchen bezeichnet, die von der Regierung eines Staates als einzige offizielle Religionsgemeinschaft anerkannt werden und innerhalb des Staates dominieren. Das Staa [..]
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Staatskirchemit dem Staat eng verbundene Kirche, die gegenüber anderen Religionsgemeinschaften Vorrechte genießt
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StaatskircheAls Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen Religion bestimmt wurde. Diese Rege [..]
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Staatskirchemit dem Staat eng verbundene Kirche, die gegenüber anderen Religionsgemeinschaften Vorrechte genießt
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