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SchwerbehindertenvertretungenDie Schwerbehindertenvertretung fördert die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle und vertritt deren Interessen (§ 95 Abs. 1 SGB IX). Gewählt wird sie in Betrieben und Verwaltungen, die mindestens fünf schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Schwerbehinderten [..]
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