1 |
Schankwirtschaft betreibt, wer im stehenden Gewerbe alkoholische oder nichtalkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Der Betrieb einer S. ist ein Gaststättengewerbe (§ 1 I Nr. 1 GastG). & [..]
|
2 |
SchankwirtschaftGaststätte, in der nur Getränke ausgeschenkt werden
|
3 |
SchankwirtschaftGaststätte, in der nur Getränke ausgeschenkt werden
|
<< Sachfirma | Selbstkontrahieren >> |