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RodungForstrechtlicher Begriff für die dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden für nicht-forstliche Zwecke; Rodungen beinhalten nicht zwingend das Fällen von Bäumen; Gegensatz zur Aufforstung
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Rodungist die Urbarmachung von bewaldetem Land. Sie kann im Mittelalter zu Freiheit oder rechtlicher Besserstellung führen (z. B. in der -> Ostsiedlung).
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RodungBei der Rodung (von „roden“, „reuten“) werden Gehölze, also Bäume und Sträucher dauerhaft entfernt – daher häufig mitsamt ihren Wurzeln. Unterschieden wird dabei zwischen Flächenrodung und Wurzelstock [..]
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