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ReligionsmündigkeitRe·li·gi·ons·mün·dig·keit, | | | [1] Das an die Erreichung eines bestimmten Alters gebundene Recht eines Kindes oder eines jungen Menschen, über seine Religionszugehörigkeit selbst zu entscheiden [..]
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ReligionsmündigkeitReligionsmündigkeit ist das – an die Erreichung eines bestimmten Lebensalters gebundene – Recht eines Kindes oder eines Jugendlichen, selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden.
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Religionsmündigkeitist die -> Mündigkeit in Religionsangelegenheiten. Nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. 7. 1921 erlangt das Kind mit 10, 12 und 14 Jahren stufenweise R.
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