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Rechtssymbolist eine Handlung oder ein Gegenstand, die bzw. der ein Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis versinnbildlicht.
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RechtssymbolGegenstand oder Handlung, die eine Rechtshandlung oder ein Rechtsverhältnis (1) versinnbildlicht
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RechtssymbolGegenstand oder Handlung, die eine Rechtshandlung oder ein Rechtsverhältnis (1) versinnbildlicht
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