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PatroziniumPatrozinium, die Schutzherrschaft eines Heiligen über die ihm geweihte (katholische) Kirche. Im frühen Mittelalter hing das Patrozinium oft mit der Aufbewahrung von Reliquien zusamme [..]
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PatroziniumSchutzherrschaft eines Heiligen über die ihm geweihte Kirche. Patron
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PatroziniumPa·tro·zi·ni·um, Pa·tro·zi·ni·en | , | , | [1] ''Geschichte'' im alten Rom die Vertretung durch einen Patron vor Gericht | [2] ''Geschichte'' der Rechtsschutz, den ein mittelalterlicher Gutsher [..]
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Patroziniumist im Kirchenrecht seit dem 4. Jh. das Schutzverhältnis eines Heiligen (z. B. -> Martin) zu einer einzelnen, später meist nach ihm benannten Kirche. Das P. lässt für quellenarme Zeiten Rückschlüsse a [..]
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Patrozinium[das]; ist das Namensfest des Heiligen, dem das örtliche Gotteshaus geweiht ist. Die Kirche wurde meist (nicht immer) am P. eingeweiht.
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PatroziniumAls Patrozinium wird die Schutzherrschaft eines Patrons oder einer Patronin bezeichnet, der eine Einrichtung (Kirche, Spital, Schule) unterstellt wird. Das Wort wird auch für das Hochfest gebraucht, a [..]
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