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MagistratMa·gis·trat, Ma·gis·tra·te | , | , | [1] ein Amt oder eine Behörde für Verwaltungsaufgaben der Bevölkerung einer Stadt | [1] Stadtverwaltung | [1] Amt, Behörde | [1] Promagistrat | [1] Der ''Ma [..]
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MagistratDer Magistrat (lateinisch magistratus „Obrigkeit“) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sic [..]
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Magistratist das Amt oder der (eventuell kollegiale) Amtsinhaber. Im römischen Recht sind Konsuln, Prätoren, Ädile, Zensoren die höchsten Magistrate. Im 19. Jh. ist unter dem Einfluss einer in Frankreich gegen [..]
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MagistratMagistrat, besorgt die Geschäfte der Gemeinde in Städten mit eigenem Statut. Leiter des inneren Diensts des Magistrats ist der Magistratsdirektor, der rechtskundig sein muss. In Wien [..]
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MagistratDen Gemeindevorstand, also die Regierung einer Stadt, bezeichnet man in manchen Teilen Deutschlands als "Magistrat". Der Magistrat ist für die Verwaltung der Gemeinde zuständig und muss die Beschlüsse [..]
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MagistratMitglied der Regierung bzw. der ausführenden Behörde
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MagistratMagistrat kann bezeichnen:
Siehe auch:
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MagistratDer Magistrat (lat. magistratus „Behörde“) ist in Österreich die Verwaltungsbehörde einer der 15 Städte mit eigenem Statut.
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MagistratDer Magistrat (lat. magistratus „Obrigkeit“) ist in der Schweiz die Bezeichnung der höchsten Staatsfunktionäre („Magistraten“), d.h. der Bundesräte, der Bundeskanzler sowie die Bundesrichter „Magistra [..]
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MagistratIn Kommunen mit M.-Verfassung (Hessen und Bremerhaven) wird die kollegial geleitete Verwaltungsbehörde als M. bezeichnet. Er setzt sich aus hauptamtlichem Bürgermeister und Beigeordneten (die teilweis [..]
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