1 |
Liegenschaftist eine ältere Bezeichnung für -> Grundstück. Für das Recht der L. ist von besonderer Bedeutung das -> Grundbuch.
|
2 |
LiegenschaftLie·gen·schaft, Lie·gen·schaf·ten | , | , | [1] Grundstück, Haus | [1] Liegensch. | [1] Immobilie, Gebäude, Grundstück, Haus | [1] Die ''Liegenschaft'' am Ortsausgang stand zur Versteigerung. | [..]
|
3 |
LiegenschaftEine Liegenschaft ist salopp gesagt ein Grundstück. Natürlich ist diese Darstellung sehr knapp. Eine Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen und auch Bauwerke beinhalten. Auf jeden Fall i [..]
|
<< Schura | wissen >> |