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LandkreisDer Landkreis ist ein Gemeindeverband, der mehrere Gemeinden und Städte umfasst. Verwaltungsleiter ist der Landrat. Beschlussfassungsorgan ist der Kreistag, der aus gewählten Kreistagsabgeordneten bes [..]
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Landkreismehrere, meist kleinere Gemeinden umfassender Bezirk der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde
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LandkreisSiehe auch: Kreis Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.
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LandkreisEin Landkreis (abgekürzt: Lk, Lkr, Lkrs oder Landkrs.), in Nordrhein-Westfalen (seit 1969) und Schleswig-Holstein Kreis (abgekürzt Kr) genannt, ist nach deutschem Kommunalrecht ein Gemeindeverband und [..]
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LandkreisLand·kreis, Land·krei·se | , | , | [1] administrative Gliederungseinheit, Bezeichnung für einen Gemeindeverband und gleichzeitig Gebietskörperschaft in Deutschland unter gemeindlicher Selbstver [..]
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Landkreisist ein unterer staatlicher Verwaltungsbezirk mit überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben. Der L. geht auf die Bildung von kleineren Kreisen (z. B. Teltow, Barnum, Zauche) oder größeren Kreisen (z. B. [..]
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