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Landesfürstist im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) der Fürst eines Landes. Es gibt weltliche und geistliche Landesfürsten. Der L. hat zusammen mit den Landständen die Landesherrschaft.
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LandesfürstFürst und Fürstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen (Landesfürsten) wie auch spezielle Adelstitel mit eigenem Fürstenstand im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom Mittelalter bis [..]
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LandesfürstDer Landesfürst ist das Staatsoberhaupt des Fürstentums Liechtenstein und somit neben dem Landesvolk einer der beiden Träger der liechtensteinischen Souveränität. Als Regent ist er mit weitreichenden [..]
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Landesfürstin einem Land herrschender Fürst
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LandesfürstEin Landesfürst war der Inhaber der oberster Gewalt in einem Territorium in dem heiligen römischen Reich deutscher Nation (=HRRDN = "Deutschland") In diesem Territorium unterstanden alle Einwohner allein in dessen Gewalt. Es gibt weltliche (Herzöge, Markgrafen) und geistliche (Bischöfe, Äbte) Landesfürsten. Bildungen von Landesherrschaften führten jedoch zur Schwächung des Königtums, da der König im Land ja ebenfalls eine territoriale Machtposition aufbauen musste, wenn es sich im Reich durchsetzen wollte.
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