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Lagerschein ist eine Urkunde, in der sich der Lagerhalter verpflichtet, das eingelagerte Gut gegen Aushändigung des L. herauszugeben. Der L. ist Wertpapier und Traditionspapier (§ 424 HGB). Er wird i.d.R. [..]
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LagerscheinSchein, auf dem der Lagerhalter den Empfang des einzulagernden Gutes bestätigt
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