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LänderfinanzausgleichDer Länderfinanzausgleich ist in den Artikeln 106 und 107 des Grundgesetzes geregelt. Er soll dafür sorgen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird, um gleichwert [..]
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LänderfinanzausgleichSiehe auch: Finanzausgleich Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2013.
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LänderfinanzausgleichDer Länderfinanzausgleich im engeren Sinne (LFA) ist das Kernelement der regionalen Umverteilung, durch das die Einnahmenunterschiede der primären Steuerverteilung verringert und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ermöglicht werden. 2008 wies der LFA ein Volumen von 8,3 Mrd. Euro auf. Ausgangspunkt des Länder [..]
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LänderfinanzausgleichDer Länderfinanzausgleich (LFA) ist ein Mechanismus zur Angleichung der Finanzkraft der 16 deutschen Bundesländer. Wichtigste Rechtsgrundlage ist das Finanzausgleichsgesetz. Der Länderf [..]
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LänderfinanzausgleichDer Länderfinanzausgleich ist
ein Mechanismus zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern,
ein Mechanismus zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen den Ländern,
Der Länderfinan [..]
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Länderfinanzausgleichder Finanzausgleich der Bundesländer untereinander.
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