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InvestiturInvestitur (von lateinisch vestire ‚bekleiden‘) bezeichnet die Praxis der Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Entscheidend für die Investitur ist die Benutzung von Symbolen, [..]
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Investiturist im Mittelalter die förmliche, die unsichtbaren Rechtsvorstellungen (z. B. Eigentum, Lehen) äußerlich sichtbar machende Bekleidung mit einem Amt oder einem Recht. Ob sie germanischer Herkunft ist, [..]
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InvestiturMit dem Begriff Investitur bezeichnet man die Einweisung eines weltlichen oder geistlichen Lehnsnehmers in den Besitz eines Amtes oder Grundstücks und zugleich die Übertragung des Rechts, dieses zu nu [..]
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Investitur [Mittellateinisch, zu lateinisch investire, eigtl. "einkleiden"], nach römisch-katholischem Kirchenrecht die förmliche Einweisung in ein Kirchenamt (Benefizium). Welt [..]
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