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InvestitionsabzugsbeträgeEinzelunternehmer, Personengesellschaften und Gemeinschaften können für eine geplante Anschafffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell Gewinn mindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag, § 7g Abs. EStG) Mehr zu Investitionsabzugsbeträgen
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