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Innere UnruhenNeben dem Krieg gilt auch die innere Unruhe als Ausschlusstatbestand der meisten Versicherungsbedingungen. Unter innerer Unruhe wird eine Störung der öffentlichen Ordnung und Ausübung von Gewalttaten durch erhebliche Teile eines Volkes verstanden. Dazu gehören Schäden wie Zerstörung, Beschädigung und [..]
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