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Imperatives MandatI. M. bezeichnet die (in D nach Art. 38 Abs. 1 GG nicht zulässige) Bindung von Abgeordneten an bestimmte Weisungen und Aufträge (z. B. seitens der Partei oder Fraktion) oder die Festlegung auf ein bes [..]
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Imperatives MandatIm Unterschied zum freien Mandat bindet das Imperative Mandat Abgeordnete an den Wählerwillen oder an Weisungen seiner/ihrer Partei/Fraktion. In Deutschland ist das Imperative Mandat nach Art. 38(1) G [..]
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Imperatives MandatEin imperatives Mandat ist ein Mandat, bei dem ein Abgeordneter an inhaltliche Vorgaben der von ihm Vertretenen gebunden ist. Damit kann sowohl der Bindungszwang von Delegierten an ihn entsendende Par [..]
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