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HörigerHö·ri·ger, Hö·ri·ge | , | , | [1] ''historisch'' (männliche) Person, die von einem Grundherrn dergestalt abhängig war, dass sie an das diesem gehörende Land gebunden war (Schollenpflicht) und d [..]
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Hörigerist im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht ein grundherrschaftlich abhängiger, dem -> Grundherrn in gewisser Weise gehöriger Mensch. Der Ausdruck erscheint seit dem 14. Jh. in Norddeut [..]
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Hörigerjemand, der einem Grund- oder Gutsherrn hörig (2) ist
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