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HärtefallUnter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch zu nehmende Ausnahmeregelung oder Erleichterung, nicht bestandene Prüfungen zu wiederholen, etwa nach Krankheit, Schicksalschlägen, Unfällen. Bedingung ist jeweils ein genehmigter Härtefallantrag.
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HärtefallEin Härtefall, häufig auch als Pflegestufe III+ bezeichnet, ist eine besondere Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er beruht auf den Richtlinien der Pflegekassen (Hri). Diese Richtlinien der Pflegekassen beschreiben "Härtefall" als eine Pflegebedürftigkeit, die in Art, Dauer und Rhythmus der benötigten Pflegeleistungen, weit über das Maß der P [..]
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HärtefallEin Härtefall ist ein atypischer Sachverhalt, der erheblich vom gesetzlich vorgesehenen Normalfall abweicht und deshalb Ausnahmeregelungen oder -entscheidungen gerechtfertigt erscheinen lässt. Bei dem [..]
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