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Grundherrschaftist eine von einem (weltlichen oder geistlichen) Grundherrn (z. B. König, Bischof) beherrschte Gesamtheit von Gütern, welche dieser von einem Haupthof (-> Fronhof, Salhof) aus mit Hilfe abhängiger Bau [..]
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GrundherrschaftGrundherrschaft, vom Frühmittelalter bis 1848 vorherrschende Besitzstruktur des ländlichen Raums. Der Grundherr hatte seinen Holden "Schutz und Schirm" zu gew&a [..]
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GrundherrschaftDie Grundherrschaft bedeutet, Herrschaft über das Land und die darauf lebenden Menschen. Die Grundherrschaft ist jedoch gleichzeitig mit der Schutz- und Gerichtsbarkeit vereinigt. Das heißt. der Grundherr mußte seinen Hörigen Schutz bei Kriegen geben und die Gerichtsbarkeit (niedrige) über die Menschen halten. Er hielt sie jedoch nicht selbst. Sein [..]
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Grundherrschaft(vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert geltende) Form der Herrschaft des Adels und der Kirche über Land und abhängige Bauern, die den Landbesitz bewirtschaften
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GrundherrschaftDie herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 un [..]
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