1 |
Generalpräventionallgemeine abschreckende oder schützende Maßnahme zur Verhinderung oder Verringerung der Häufigkeit und Schwere von Straftaten
|
2 |
Generalpräventionist derjenige -> Strafzweck, welcher auf allgemeine Vorbeugung gegenüber Straftaten durch Abschreckung auch unbekannter Dritter gerichtet ist (Feuerbach 1813).
|
3 |
GeneralpräventionPrävention.
|
4 |
Generalprävention Der Begriff Generalprävention beschreibt den Schutz der Rechtsgüter durch das Strafrecht (vgl. BVerfGE 45, 254ff.). Grundlage der Strafzumessung ist die individuelle Schuld des Tä [..]
|
<< Überhang | Arbeitsbuch >> |