Was bedeutet Geburtsstand? Nachstehend finden Sie eine Bedeutung für das Wort Geburtsstand Sie können auch eine Definition von Geburtsstand selbst hinzufügen.
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Geburtsstand
ist im römischen und mittelalterlichen Recht der durch die -> Geburt erworbene Stand (z. B. Adliger, Freier, Unfreier, Sklave).