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GasthörerNicht als ordentlicher Student immatrikulierter Hörer einer Lehrveranstaltung. ~ können keine Prüfungen ablegen, dafür aber Bescheinigungen über den Besuch der Lehrveranstaltung erlangen.
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GasthörerTeilnehmer an einzelnen Lehrveranstaltungen i. d. R. ohne Prüfungsabsicht und -möglichkeit. G. benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Der Besuch von Lehrveranstaltungenals G. ist jedoch oftmals [..]
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Gasthörerjemand, der an einer Hochschule kein ordentliches Studium absolviert, sondern nur an bestimmten Lehrveranstaltungen als Gast teilnimmt
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GasthörerGasthörer (auch Hörer oder Hospitant genannt) ist die Bezeichnung für eine Person, die in Eigeninitiative und ohne Pflichten Lehrstunden oder Vorlesungen in Schulen oder Universitäten besucht. Im Gege [..]
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