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FamilienbeihilfeKindergeld
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FamilienbeihilfeBei einem günstigen Studienverlauf (Ablegen von Prüfungen im Ausmaß von 8 Semesterstunden bzw. 16 ECTS-Punkten im ersten Studienjahr, danach Einhaltung der Studiendauer) hat man Anspruch auf Familienbeihilfe.
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