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FälligkeitsprinzipDas Fälligkeitsprinzip (auch: Kassenwirksamkeitsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz, der in der Kameralistik besagt, dass Einnahmen und Ausgaben nur dann im Haushaltsplan ausgewiesen werden d&uum [..]
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FälligkeitsprinzipDas Fälligkeitsprinzip ist ein 1969 mit der Haushaltsreform eingeführter Grundsatz der Kassenwirksamkeit: Im Haushaltsplan dürfen nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben eingestellt werden, zu dem sie w [..]
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