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EtatDas aus dem Französischen stammende Wort steht für Staatshaushalt bzw. für Staats- oder öffentlichen Haushaltsplan.
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EtatSiehe auch: Haushalt Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2011.
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EtatHaushalt der EU
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Etatder Haushaltsplan.
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EtatDer Begriff Etat ist zum einen eine andere Bezeichnung für den Haushalt bzw. den Haushaltsplan einer öffentlichen Gebietskörperschaft. Der Ausdruck Etat wird hierbei v.a. im Zusammenhan [..]
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EtatDas Etatrecht ist das Recht des Landtags, den Haushaltsplan, d. h. alle Einnahmen und Ausgaben für den Freistaat Sachsen, verbindlich festzustellen. Dieser beschließt über den Haushaltsplan in Form des Haushaltsgesetzes. Zum Etatrecht (auch Budgetrecht) des Landtags gehört neben der Haushaltsbewilligung ferner die Kontrolle des [..]
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EtatDer Etat bezeichnet
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EtatEtat, Etats | , | , | [1] Budget; Wirtschafts-, Haushaltsplan | im 18. Jahrhundert von französisch „Zustand, Staat“ in der Bedeutung „schriftliche Fixierung des Standes, Inventarliste“, entleh [..]
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