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ErsatzvornahmeIn der Gesundheitswirtschaft: Gesetzestechnischer Begriff, der das Recht des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers meint, an Stelle der eigentlich Beauftragten bestimmte Regelungen zu erlassen. Als Vorausset [..]
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Ersatzvornahmedie Vornahme einer vom Pflichtigen geschuldeten Handlung durch einen Dritten auf Kosten des Pflichtigen. Das Schuldrecht kennt die Ersatzvornahme im Werkvertragsrecht (§ 637 BGB: Ersatzvornahme bzw. S [..]
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ErsatzvornahmeDie Ersatzvornahme ist ein Zwangsmittel der Verwaltungsvollstreckung: Werden Handlungen trotz bestehender Verpflichtungen nicht erfüllt, kann die Vollstreckungsbehörde diese selbst vornehmen [..]
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ErsatzvornahmeErsatzvornahme ist allgemein die Vornahme einer geschuldeten Handlung anstelle des Handlungspflichtigen auf dessen Kosten. Sie ist ein Mittel zur Vollstreckung gerichtlicher oder behördlicher Anordnun [..]
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