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Empfangsbekenntnis ist allgemein die schriftliche Bestätigung des Gläubigers über den Empfang der Leistung (Quittung ). Im Zivilprozeß ist es die schriftliche Erklärung eines Rechtsanwalts, in dem er bei der Zust [..]
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Empfangsbekenntnisist allgemein die schriftliche Bestätigung des Gläubigers über den Empfang der Leistung (Quittung ). Im Zivilprozess ist es die schriftliche Erklärung eines Rechtsanwalts, in dem er bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt (§ 198 ZPO) oder von Amts wegen (§ 212a ZPO) den Empfang eines Schriftstückes bestätigt. Das E. ersetzt die Zustellungsurkunde. [..]
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EmpfangsbekenntnisZustellungsnachweis über ein Schriftstück bei vereinfachter Zustellung vom Gericht an einen Rechtsanwalt, Notar u. Ä. oder von Anwalt zu Anwalt (§§ 174, 195 Abs. 2 ZPO). Ein datiertes, unterschriebene [..]
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EmpfangsbekenntnisDer Begriff Zustellung bezeichnet im deutschen Recht die Bekanntgabe eines Schriftstückes an einen bestimmten Empfänger in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Mit dem Gesetz zur Förderung des elek [..]
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