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EigentumEigenthum | Ei·gen·tum, Ei·gen·tu·me | , | , | [1] ''Plural selten'' etwas jemandem Gehörendes | [2] ''Recht, kein Plural'' Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren | [1, 2] von mittel [..]
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Eigentumist das Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren und andere von einer Einwirkung auf die Sache auszuschließen. In altrömischer Zeit ist E. die Gewalt des Hausvaters über Sachgüter unter Einsc [..]
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Eigentum(belongings, estate, ownership, possession, property, proprietary, proprietorship, title of property) Das weitestgehend uneingeschränkte innere und äußere Verfügungsrecht über eine materielle oder immaterielle Sache. E. steht einer rechtsfähigen Person (oder Personenmehrheit) nach Eigentumserwerb zu. Diese Person nennt man Eigentümer. Der Eigentüme [..]
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Eigentumist das Recht auf die vollständige und ausschließliche Herrschaft über eine Sache. Vom E. zu unterscheiden ist der Besitz, der schon durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworbe [..]
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Eigentum ist das umfassendste dingliche Recht an einer Sache. Während demnach im Privatrecht E. nur an einzelnen körperlichen, beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen möglich ist (nicht an Sachgesam [..]
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Eigentumist die rechtliche Verfugungsmacht über eine Sache, nicht nur die tatsächliche wie beim Besitz. Es erstreckt sich auf Einzelsachen, nicht auf Sachgesamtheiten (z.B. Fuhrpark) oder Sachbestandteile, Ve [..]
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EigentumEigentum, laut § 354 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch die rechtliche "Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten [..]
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EigentumDas umfassende Recht an einer Sache nennt man Eigentum. Beschränkungen des Eigentums durch einen Vertrag oder das Gesetz sind möglich.
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EigentumUnter Eigentum versteht man die materiellen oder geistigen Güter, worüber einer unter Ausschluss anderer frei verfügen kann. Das Eigentum beruht auf dem Eigentumsrecht, das zum Naturrecht gehört. Das [..]
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Eigentum öffentlich rechtliche Position Das Eigentum ist durch Artikel 14 des Grundgesetzes öffentlich rechtlich gewährleistet. In diesem Sinne bezieht sich das Eigentum nicht nur auf Sachen, sondern auch au [..]
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EigentumE. bezeichnet das unbeschränkte, dingliche Recht, über eine Sache frei bestimmen, verfügen und auf diese einwirken zu können, sowie das Recht, andere davon auszuschließen, sofern die in der Rechtsordn [..]
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EigentumAlleineigentum, Miteigentum nach Bruchteilen, Bruchteilseigentum, Gesamthandseigentum, Bergwerkseigentum, Sicherungseigentum, Treuhandeigentum., Eigentumsgarantie, Sozialpflichtigkeitdas umfassende Be [..]
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EigentumPrivateigentum, SozialbindungRecht, das einer Person die ausschließliche und vollständige Herrschaft an einer Sache einräumt im Unterschied zum Besitz. Für das Wirtschaftssystem eines Landes ist v.a. [..]
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EigentumDas E. – meist in der Form eines Häuschens – ersetzt in unserem Lohnsklavenzeitalter die Galeerenketten früherer Zeiten. Die Fesselung ist perfekt und hält ein Leben lang, der Arbeitswille [..]
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EigentumFür den Begriff Eigentum existiert im deutschen Recht keine einheitliche Definition. Zivilrechtlich wird im BGB das Eigentum an einem dinglichen Recht, einer Sache, an diversen Stellen (§§ 903ff) [..]
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Eigentumentscheidend in der steuerrechtlichen Betrachtung. Das Eigentum beschriebt per definitionem die Verfügungsgewalt über einen Gegenstand; diese können materieller wie immaterieller Natur sein.
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EigentumKarl HörmannLexikon der christlichen Moral LChM 1976, Sp. 323-344 Zu den Werten, die der Mensch braucht, die aber nur eine untergeordnete Rolle in seinem Leben spielen dürfen, soll er nicht [..]
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EigentumAls Eigentum bezeichne ich die Sache, die mein Eigentum im Sinne eines Recht(anspruch)es bezüglich dieser Sache ist - also eine Sache und ein Rechtsverhältnis. Beispiel: meine Portemonnaie ( [..]
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EigentumEigentum ist im Gegensatz zum Besitz das umfassende Recht über eine Sache. Der Eigentümer kann über eine Sache (fast) wie er will verfügen (§ 903 BGB). Eigentum bedarf einer Berechtigung. Daher kann e [..]
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EigentumAls Eigentum bezeichnet man alles, was einem selbst gehört. Es gibt dabei nicht nur materielles Eigentum wie ein Auto, ein Haus oder der eigene Fernseher, sondern auch geistiges Eigentum wie selbst geschrieben Texte oder selbst komponierte Lieder. Der Haupteigenschaft von Eigentum ist dabei, dass nur man selbst darüber bestimmen kann und anderen den Umgang mit dem Eigentum entsprechend untersagen kann.
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EigentumAls Eigentum bezeichnet man alles, was einem selbst gehört. Es gibt dabei nicht nur materielles Eigentum wie ein Auto, ein Haus oder der eigene Fernseher, sondern auch geistiges Eigentum wie selbst geschrieben Texte oder selbst komponierte Lieder. Der Haupteigenschaft von Eigentum ist dabei, dass nur man selbst darüber bestimmen kann und anderen den Umgang mit dem Eigentum entsprechend untersagen kann.
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EigentumEigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet die umfassendste Sachherrschaft, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Merkmale moderner Formen des Eigentu [..]
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EigentumIn der österreichischen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das dingliche, das heißt gegenüber jedermann durchsetzbare, Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Der Eigentümer hat das alleini [..]
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EigentumIn der deutschen Rechtswissenschaft bezeichnet Eigentum das Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Für das Privatrecht sind in § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) seine Eigenschaften bes [..]
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EigentumDas Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert Eigentum als das Recht, über eine Sache in den Schranken der Rechtsordnung nach Belieben zu verfügen. Im Artikel 641 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [..]
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EigentumWer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen (ZGB Art. 641).
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EigentumDer Eigentümer einer Sache kann nach seinem Belieben über diese Sache verfügen. Er muss aber die Rechtsordnung beachten. (ZGB 641)
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