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Doppelte MehrheitFür einen Beschluss des Ministerrates sind nach dem Vertrag von Lissabon ab 2014 zwei "Mehrheiten" erforderlich: die Mehrheit der Mitgliedstaaten (55%) die die Mehrheit der EU-Bevölkerung (65%) repräs [..]
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Doppelte MehrheitDer Begriff doppelte Mehrheit bezeichnet ein Abstimmungsverfahren, bei dem für eine Beschlussfassung Stimmenmehrheiten nach zwei unterschiedlichen Kriterien notwendig sind. Diese Form einer qualifizie [..]
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Doppelte MehrheitDie qualifizierte Mehrheit nach dem Vertrag von Lissabon folgt dem Prinzip der sog. doppelten Mehrheit. Erforderlich ist eine Mehrheit der Mitgliedstaaten und der Bevölkerung.
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