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BildungsinländerAusländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Bei der Zulassung zum Studium sind sie Deutschen gleichgestellt.
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BildungsinländerAusländischer Staatsbürger, der jedoch in der Bundesrepublik seine Schulbildung abgeschlossen hat und daher eine deutsche »Hochschulzugangsberechtigung erworben hat.
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BildungsinländerUnter Bildungsinländern sind ausländische Studenten an deutschen Hochschulen zu verstehen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Hierzu zählen auch Eignungsprüfungen von [..]
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