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BeitragsbemessungsgrenzeBei·trags·be·mes·sungs·gren·ze, Bei·trags·be·mes·sungs·gren·zen | , | , | [1] In Deutschland Bezeichnung für eine Grenzgröße bis zu der im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichte [..]
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Beitragsbemessungsgrenzeist die Grenze, bis zu der zur Beitragsbemessung der Pflichtversicherten in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung der Bruttoverdienst zugrundegelegt wird. Sie ist für jeden Versicherungsz [..]
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BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze = Grenze bei sozialversicherungstechnisch anrechenbare Einkommenshöhe
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Beitragsbemessungsgrenzein den gesetzlichen Sozialversicherungen jährlich neu festgelegte Grenze, bis zu der das Bruttoarbeitsentgelt beitragspflichtig ist. Ab diesem Einkommen bleiben die Beiträge zur Sozialversicherung gle [..]
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BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze gibt das Maximum der Berechnungsgrundlage eines Beitrags an. Die Beitragsbemessungsgrenze findet vorwiegend bei Versicherungen insbesondere bei der Krankenversicherung Anw [..]
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BeitragsbemessungsgrenzeDie Beiträge zu den Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) werden in Deutschland prozentual vom Bruttolohn berechnet und direkt vom Arbeitgeber an die [..]
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BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze bildet ist die Höchstgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, bis zu der Arbeitsentgelt bzw. -einkommen versicherbar ist. Wird sie durch das erzielte Arbeitsentgelt bzw. -einkommen überschritten, sind für den Anteil, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, keine [..]
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BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze beschreibt die Höhe des Einkommens, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Darüber liegende Verdienstbestandteile bleiben beitragsfrei. In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze seit 1. Januar 2012 in den alten Bundesländern 5.600 [..]
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BeitragsbemessungsgrenzeLexikon Damit Aussagen zur Rentenversicherung inhaltlich für niemanden ein Fremdwort bleiben, erläutert unser Rentenlexikon die wichtigsten Fachbegriffe: von Altersgrenze bis Zuzahlung.
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BeitragsbemessungsgrenzeBeitragsbemessungsgrenze (BBG) Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen.
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BeitragsbemessungsgrenzeFür die Beitragsberechnung wird das Arbeitsentgelt bis zur Höhe der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der einzelnen Sozialversicherungszweige berücksichtigt. Einkommen oberhalb [..]
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BeitragsbemessungsgrenzeDer Betrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Bruttoeinkommen das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Erhebung der Beiträge außer Betracht. 20 [..]
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Beitragsbemessungsgrenzehöchste für die Berechnung der Pflichtbeiträge zugrunde zu legende Gehaltsstufe
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BeitragsbemessungsgrenzeDie Beitragsbemessungsgrenze ist im deutschen Sozialversicherungsrecht eine Sozialversicherungs-Rechengröße. Sie ist der Betrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Rente eines gesetzlich Versicherten für B [..]
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BeitragsbemessungsgrenzeDie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensobergrenze erhoben. Diese Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die allgemeine Lohn- und Gehalt [..]
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