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Auslagerung von BankgeschäftsbereichenGrunds, ist die Auslagerung jedes Tätigkeitsbereichs eines Instituts möglich, sofern durch die Auslagerung weder die Ordnungsmässigkeit der betriebenen Bankgeschäfte oder erbrachter Finanzdienstleistu [..]
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Auslagerung von BankgeschäftsbereichenEin Institut hat eine Auslagerungsabsicht sowie ihren Vollzug BaFin und Bundesbank unvzgl. anzuzeigen. Weiterverlagerung ausgelagerter Tätigkeiten auf Dritte (Subunternehmer) ist wie erneute Auslageru [..]
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Auslagerung von BankgeschäftsbereichenEin wesentlicher Bereich umfasst Funktionen und Tätigkeiten, die unmittelbar für die Durchführung und Abwicklung der betriebenen Bankgeschäfte und erbrachten Finanzdienstleistungen notwendig sind und [..]
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Auslagerung von BankgeschäftsbereichenOutsourcing; wenn Auslagerung ins Ausland: Offshoring. Grunds, geregelt in 5 25 a Abs. 2 KWG. Die Bestimmung trägt nach der BaFin dem Anliegen der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Rechnung, [..]
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Auslagerung von BankgeschäftsbereichenDer Abschlussprüfer des auslagernden Instituts hat im Prüfungsbericht zur Ordnungsmässigkeit der Auslagerung Stellung zu nehmen. Dabei sind Art und Umfang der verschiedenen Auslagerungslösungen in Gru [..]
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