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AufruhrUnter Aufruhr versteht man die Zusammrottung eines nicht unerheblichen Bevölkerungsanteils, um einen gewaltsamen Kampf gegen die Staatsgewalt zu führen. Schäden durch Aufruhr sind in verschiedenen Versicherungssparten, z.B. in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung von der Erstattung ausgeschlossen.
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AufruhrEin Aufruhr ist eine Aktion einer größeren Menschenmenge gegen eine bestehende Ordnung in Form von Auflehnung und Zusammenrottungen, insbesondere gegen die Staatsgewalt. Er kann sich in Empörung sowie [..]
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AufruhrRheinhausen, bis 1974 eine kreisangehörige Stadt des Kreises Moers, ist heute ein Bezirk der Stadt Duisburg mit 77.209 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2013) und einer Fläche von 38,68 km². Rheinhausen [..]
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AufruhrAuf·ruhr, Auf·ruh·re | , | , | [1] ''Plural selten'' (vor allem gegen politische Missstände, gegen die Staatsgewalt gerichtetes) tumultartiges (bisweilen gewalttätiges) Aufbegehren und Zusammen [..]
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