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Antidiskriminierungsrichtlinien der EUSeitdem der Vertrag von Amsterdam 1999 in Kraft getreten ist, gelten die neuen Antidiskriminierungsrichtlinien der EU. Die Gemeinschaft hat damit erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung von Diskriminierung. Dazu zählt die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alt [..]
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