Bedeutung Amtssprache
Was bedeutet Amtssprache? Hier finden Sie 6 Bedeutungen des Wortes Amtssprache. Sie können auch eine Definition von Amtssprache selbst hinzufügen.

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Amtssprache


Offizielle Sprache eines Staates für Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichte und Schulen.
Quelle: bpb.de

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Amtssprache


Die Amtssprache ist deutsch. Werden bei einer Finanzbehörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke vorgelegt, kann die Finanzbehörde verl [..]
Quelle: steuerlexikon-online.de

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Amtssprache


Die Amtssprache ist die im Sprachenrecht verbindlich geregelte Sprache eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den Bürgern gilt. In de [..]
Quelle: de.wikipedia.org

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Amtssprache


Amts·spra·che, Amts·spra·chen | , | , | [1] die offizielle Sprache der Behörden eines Landes | [2] die offizielle Sprache einer internationalen Organisation | [3] andere Bezeichnung für die Spr [..]
Quelle: de.wiktionary.org

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Amtssprache


Amtssprache: Die Amtssprache in Österreich ist Deutsch, doch lässt das Volksgruppengesetz vom 7. 7. 1976 auch die Sprache einer in Österreich beheimateten und anerk [..]
Quelle: aeiou.at

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Amtssprache


Als Amtssprache wird die Sprache bezeichnet, in der laut Gesetz sämtliche rechtlich relevanten Texte verfasst werden müssen. Einige Länder besitzen mehrere Amtssprachen, so z.B. die Schweiz oder Luxem [..]
Quelle: christian-wille.de





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