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AbgabenüberhebungDie Abgabenüberhebung ist eine Straftat, mit der man sich strafbar macht.
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AbgabenüberhebungAbgabenüberhebung, Leistungskürzung sind ausschließlich für Amtsträger geltende Sonderstraftatbestände im deutschen Strafrecht, welche durch § 353 StGB den Eintritt der Strafbarkeit bei der rechtswidr [..]
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