1 |
Öffentliches Rechtöf·fent·li·ches Recht (''auch'' Öf·fent·li·ches Recht), | | | [1] ''Recht'' die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zwischen den (rechtlich gleichgestellten) Bürgern und den Behörden des Staats bz [..]
|
2 |
Öffentliches RechtDas Rechtswesen wird unterteilt in Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Öffentliche Recht unterteilt sich in das Staats- oder Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht. Es regelt insofern das Verhä [..]
|
3 |
Öffentliches Recht[lat.: ius publicum] Die nicht zum Privatrecht zählenden »Sonderrechte des Staates«, welche die Beziehungen zwischen Individuum und Staat (Bund, Länder, Gemeinden, etc.) und die Beziehungen zwischen d [..]
|
4 |
Öffentliches RechtDas öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Einzelnen zum Staat. Wichtige Teile sind das Strafrecht und das Verwaltungsrecht. Gegensatz: Privatrecht
|
5 |
Öffentliches Rechtöffentliches Recht: Gliederung
|
6 |
Öffentliches RechtTeil der Rechtsordnung, die das Verhältnis zwischen den Trägern der Staatsgewalt (Behörden) und privaten Rechtssubjekten (Bürger, Privatunternehmen) regelt.
|
7 |
Öffentliches RechtDas öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubj [..]
|
<< billionstel | Krankentransport >> |